Strompreise und EEG-Umlage in Krisenzeiten
Wenn Corona fÞr das produzierende Gewerbe Þberhaupt etwas positives gebracht hat, dann das: Die Industriestrompreise sind im Keller. Wer noch nicht abgeschlossen hat sollte jetzt zuschlagen, der BÃķrsenstrompreis liegt bei ca. 22 âŽ/MWh. Vor weniger als 2 Jahren war der Preis doppelt so hoch. Zeitweise lag der Preis sogar nahe der 0 ⎠Marke, ÃĪhnlich wie beim Preis fÞr Brent (RohÃķl) sind negative Preise oder solche nahe der Nullinie aber absolute Ausnahmeerscheinungen und auf Martkverwerfungen zurÞckzufÞhren.
Leider sollte man sich aber nicht zu frÞh freuen: Da die HÃķhe der EEG-Umlage maÃgeblich vom BÃķrsenstrompreis bestimmt wird, steigt diese mit sinkendem BÃķrsenstrompreis, um die Preisdifferenz fÞr die EEG-VergÞtung auszugleichen. Experten rechnen mit einer EEG-Umlage in 2020 zwischen 8,25 und 9,75 Cent pro Kilowattstunde. Wer also 2 Cent beim Bezug spart, zahlt dann umgekehrt wieder 3-4 Cent drauf.
Um so wichtiger wird es die Energiekosten zu senken, sei es durch EnergieeffizienzmaÃnahmen, welche sich bei steigenden Strompreise um so schneller amortisieren, oder durch die Reduktion von Energiesteuern, evtl. sogar durch eine EEG-Umlagenbegrenzung. Nur in diesem Fall, also bei Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) bleibt unter dem Strich eine Verminderung der Strombezugskosten in Folge der derzeit geringen BÃķrsenstrompreise, sofern man nicht in EnergieeffizienzmaÃnahmen investiert.
ErfÞllen Sie die Voraussetzungen fÞr die besondere Ausgleichsregelung? Fragen Sie uns, wir sagen es Ihnen und fÞhren die notwendigen Schritte durch, damit Sie von der weitestgehenden Begrenzung der EEG-Umlage profitieren kÃķnnen. Ein Beispielunternehmen mit 10.000 MWh/a Strombezug, spart dadurch deutlich Þber 500.000 âŽ/a bei einer EEG-Umlage im Bereich Richtung 10 Cent/kWh sogar weitaus mehr.
UPDATE vom 04.06.2020:
Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde folgendes beschlossen:
“Um fÞr mehr VerlÃĪsslichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusÃĪtzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlÃĪsslichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. {Finanzbedarf: 11 Mrd. Euro}”